Posted by Julia Staubmann-Schimack On Februar - 20 - 2011 0 Comment

Der Wunsch nach einer gesünderen Lebensweise veranlasst viele Menschen, eine Ernährungsberatung aufzusuchen. Doch leider sind nur sehr wenige in diesem Feld Tätigen auch befugt, diese durchzuführen.

Werden bei Google die Stichwörter „Ernährungsberatung“, „Ernährungsberater“, „Diätberater“ oder „Ernährungscoach“ eingegeben, scheinen (hundert)tausende Ergebnisse auf. Dieses massenhafte Angebot überfordert und verwirrt die Konsumenten und zeigt auch, dass der Stellenwert von Ernährungsberatungen in Österreich sehr groß ist.

Welche Unterschiede gibt es nun zwischen den verschiedenen Angeboten und Berufsgruppen der Ernährungsberater? Welche Ausbildung und Qualifikationen haben sie?

Ernährungsberater, Ernährungscoaches, Ernährungstrainer und Diätberater zählen zu den gewerblichen Berufen und haben eine kurze theoretische Ausbildung abgeschlossen, um ein Diplom zu erhalten. Diese Gewerbetreibenden dürfen laut gesetzlichen Bestimmungen nur gesunde Personen beraten, da ihnen eine hochqualifizierte, ernährungsmedizinische Ausbildung fehlt. Wenn ein Mensch beispielsweise hohes Cholesterin bzw. Nahrungsmittelunverträglichkeiten hat, darf ein solcher Ernährungsberater die Beratung nicht durchführen!

Auch Ernährungswissenschaftler dürfen mangels praktischer Ausbildung nicht mit Patienten arbeiten und haben keine Berufsberechtigung für medizinische Ernährungsberatung und Ernährungstherapie.

Nun stellt sich die Frage: WER darf dann kranke Menschen beraten????

Die Berufsgruppe der Diätologen (frühere Bezeichnung: Diätassistenten und Ernährungsmedizinische Berater) zählt zu den gesetzlich anerkannten Gesundheitsberufen. Sie allein haben ein dreijähriges Studium an einer Fachhochschule absolviert, welches eine hohe Stundenanzahl an praktischen Studienfächern beinhaltet. Die Ausbildungsplätze an den Fachhochschulen sind stark begrenzt. Daher wird bei der Aufnahme der Studenten die Unbescholtenheit genauso überprüft wie die physische und psychische Eignung.

Diätologen erhalten mit Abschluss der Ausbildung die Berufsberechtigung als Mitglied der gesetzlich anerkannten Gesundheitsberufe und benötigen somit keinen Gewerbeschein. Somit dürfen nach dem Gesetz nur Diätologen sowohl mit Gesunden als auch mit Kranken arbeiten.

Ich berate Sie gerne zu verschiedenen Themen der Ernährung.

Ihre Diätologin Julia Staubmann-Schimack

(Quelle: Verband der Diaetologen: Presseinformation/11.3.2010, 27.Ernährungskongress der Diaetologen Österreichs)

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